COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPTE
Auszug aus dem Präventionskonzep der MUSTANGS ab 15.11.2021:
Zusammenkünfte zur Sportausübung mit oder ohne ZuschauerInnen sind indoor wie outdoor zwischen 0-24 Uhr erlaubt. Es gilt kein Mindestabstand. Bei Zusammenkünften auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist beim Betreten zum Zweck der Sportausübung ein 2G-Nachweis zu erbringen.
Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (SportlerInnen und/oder ZuschauerInnen) ist auch abseits von nicht-öffentlichen Sportstätten ein 2G-Nachweis zu erbringen und ein Contact Tracing durchzuführen.
Bei Zusammenkünften mit mehr als 50 TeilnehmerInnen:
- Ein 2G-Nachweis ist zu erbringen. Indoor entfällt damit auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht.
- Der für die Zusammenkunft Verantwortliche hat die Zusammenkunft spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
- Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Ein Contact Tracing ist notwendig.
Bei Zusammenkünften mit mehr als 250 TeilnehmerInnen:
- Bei Zusammenkünften mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein 2G-Nachweis zu erbringen. Indoor entfällt damit auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht.
- Bei Zusammenkünften mit nicht ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein 2G-Nachweis zu erbringen. Indoor entfällt damit auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht.
- Der/Die für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Ein Contact Tracing ist notwendig.
- Der/Die für die Zusammenkunft Verantwortliche hat eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.
Zusatzinfos
An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern die Höchstzahl pro Zusammenkunft (siehe FAQ zu Veranstaltungen/Zusammenkünften) nicht überschritten wird und durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der TeilnehmerInnen der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.
- Eine Einverständniserklärung muss von den SportlerInnen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/In ausgefüllt werden. Zum ersten Training bitte mitbringen und dem TrainerIn gegeben oder vorab an office@mistelbach-mustangs.at zu schicken. Die Einverständiserklärung findet Ihr unter folgendem Link -Präventionskonzept
- Diese Regelung gilt vorübergehend und kann sich tagesaktuell ändern.
Der Schutz der Nachwuchsmannschaften und der TrainerInnen sowie aller Beteiligten steht nach wie vor an erster Stelle.
Ort: WeiSwo-Arena/Sporthalle | Turnsaal Gartengasse, Volksschule
FAQ Coronakrise: Link Sport Austria